Donnerstag, 25. Februar 2016

Vorsicht Bauträger - Versteckte Kosten und Mängel

Das schlüsselfertige Haus vom Bauträger erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Doch die Angebote sind oft lückenhaft und die Kosten überzogen.

Ausstattung
Bauträger sind sparsam. Das Material ist vom Billigsten. In der Gästetoilette reicht kaltes Wasser. Jede eingesparte Steckdose ist Reingewinn für den Bauträger. Anschlüsse für Fernseher und Internet gibt es auch nicht standardmäßig. Richtig teuer werden Nachbesserungen im Keller. Wenn bei der Abdichtung gespart wird, lässt sich der Fehler oft kaum noch beheben. "Jeder Vertragsentwurf ist verhandelbar". Genau festgelegt werden sollten das Material der Kellerwände, die Wärmedämmung, die Ausführung der Lichtschächte und die Abdichtung entsprechend dem vehinterlegten Baugrundgutachten.

Lückenhafte Angebote
In zwei Dritteln der heute üblichen Bauverträge fehlen wichtige Planungsleistungen stellte der Bauherrenverband fest. Interessenten sollten prüfen, ob Statik, Baubeschreibung und Baupläne im Preis inbegriffen sind.
Mit der Checkliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen lassen sich die Vertragsangebote systematisch vergleichen. Die Checkliste kann unter www. Kompetenzzentrum-iemb.de heruntergeladen werden.

Nebenkosten
Beim Kauf jeder Immobilie werden zusätzlich Grunderwerbsteuer und Notarkosten fällig. Je nach Bundesland kommen leicht fünfstellige Beträge zusammen. In der Musterrechnung des Bauträgers tauchen diese Kosten selten auf. Wer erst das Grundstück und dann das Haus darauf kaufte, wird sogar zweimal zur Kasse gebeten.

Finanzierung
Manchmal werden nicht nur Haus und Grund, sondern gleich auch die dazugehörige Finanzierung als Paket angeboten. In Sachen Finanzierung sollte aber kein Käufer auf umfassende Preisvergleiche verzichten.

Sachverständige
Wes Brot ich ess', des Lied ich sing', warnt ein altes Sprichwort. Bauherren sollten sich einen Bauberater oder Sachverständigen suchen, der ausschließlich ihre Interessen gegenüber dem Bauträger vertritt. „Ein Berater, der gleichzeitig für den Bauträger oder dessen Zulieferer arbeitet ist parteiisch".
Einen allumfassenden Bauherrenratgeber gibt es auch beim Bauherrenschutzbund (BSB). Die Broschüre ist zu bestellen unter www.bsb-ev.de.

Schlüsselfertig
Werden Grundstück plus schlüsselfertiger Immobilie in einem Vertrag verkauft, muss der Bauträger dafür sorgen, dass der Grund bebaubar und frei von Altlasten ist. Das schützt bei Grundstücken, die schon einmal genutzt wurden vor bösen Überraschungen wie Altöl, krebserregenden Produktionsrückständen oder Verseuchung mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

Energiesparvorschriften
Das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich schreibt für Neubauten den Einsatz erneuerbarer Energien vor. Bauträgern und Handwerkern drohen bis zu 50 000 Euro Bußgeld, wenn sie sich nicht an die gesetzlichen Auflagen halten. Weil aber auch der Bauherr zur Verantwortung gezogen wird, sollten Käufer zusätzlich selbst prüfen, ob das Kaufobjekt den Energiesparauflagen genügt.

Baukontrolle
Bucklige Mauern, Ecken, die alles sind, nur nicht rechtwinklig - oft fallen solche Fehler erst ins Auge, wenn Tapeten oder Fliesen an die Wand kommen. Die Ursache des Übels - die schiefe Mauer lässt sich dann aber nicht mehr korrigieren. Auch wer schlüsselfertig kauft, sollte deshalb die Baufortschritte von Anfang an genau im Auge behalten und mit seinem eigenen Sachverständigen regelmäßige Baubegehungen einplanen. Faustregel: Die nächste Abschlagszahlung wird erst überwiesen, wenn die Arbeiten ordentlich erledigt wurden.
Mängel Typische Probleme und Mängel in Bauträgerverträgen hat der Verband privater Bauherren in einem Merkblatt zusammengestellt.

Vorkasse
In 64 Prozent der vom Verband privater Bauherren geprüften Fälle entsprach der vereinbarte Zahlungsplan nicht dem Baufortschritt. Zwei Drittel der Bauherren leisteten Vorkasse. Gerät der Bauträger finanziell in die Klemme, fließt die überschüssige Zahlung in die Konkursmasse und ist für den Häuslebauer oft verloren.

Bauträgerpleite
Bauträger finanzieren ihre Objekte in der Regel mit viel Fremdkapital. Das erhöht ihr Insolvenzrisiko. Wer sich schützen will, verlangt, dass der Bauträger eine Gewährleistungsbürgschaft seiner Bank vorlegt. Kommt es dann zum Konkurs, muss die Bank auf ihre Kosten die Immobilie fertigstellen.

Falle Eigentumsübertragung
Der optimale Vertrag für den Bauträger sieht die Eigentumsübertragung erst vor, wenn die letzte Rate bezahlt ist. Damit trägt der Bauherr das volle Insolvenzrisiko. Denn im Falle einer Bauträgerpleite kommt er weder an sein Geld, noch an Grund und Boden. Auch eine Eigentumsvormerkung hilft nicht immer.

Bauabnahme
So krass endet der Traum von den eigenen vier Wänden nicht immer. Für viel Ärger sorgen aber oft Mängel und Nachbesserungen. Ein wichtiger Stichtag ist die Bauabnahme. Danach wird die Restzahlung fällig und genau hier beginnt die Gewährleistungsfrist, in der der Bauherr dem Bauunternehmer alle Mängel erst einmal nachweisen muss. Doch die Ursachenforschung ist oft langwierig. Die Bauabnahme sollte auf keinen Fall schriftlich erfolgen. Besser: Bauherr und sein Sachverständiger prüfen das Haus vom Keller bis zum Dachboden schon vor dem vereinbarten Abnahmetermin. Dann wird, wenn sich alle Parteien schließlich zur Bauabnahme unter dem neuen Dach treffen, nichts vergessen.

Wohnbau-Studio, Planungsgesellschaft in Stuttgart, Schaber