Donnerstag, 3. September 2015

Elektrische Schutzbereiche im Bad VDE100

Maßnahmen nach VDE 100
Für elektrische Anlagen in Räumen mit Dusche und/oder Badewanne gelten besondere Schutzmaßnahmen. Sie müssen so errichtet werden, dass keine Gefährdung durch einen Stromschlag in den Nassräumen ausgehen darf. Die Schutzbereiche im Bad sind in der DIN 57100/VDE 100 Teil 701 festgelegt. Diese unterscheidet vier Bereiche:


Bereich 0 - Innenbereich Badewanne oder Dusche
Hier dürfen ausschließlich Leuchten der Schutzart IP X7 (geschützt gegen die Folgen von Eintauchen) eingesetzt werden. Außerdem dürfen nur fest installierte Geräte mit einer Schutzkleinspannung < 12 Volt oder batteriebetriebene Geräten (< 12 Volt) eingebaut werden. Eine Unterwasserbeleuchtung im Whirlpool nach Anforderung ist erlaubt.

Bereich 1 - Fläche über Bade- oder Duschwanne
Der Bereich umfasst die Flächen über Bade- oder Duschwanne bis auf eine Höhe von 2,25 m über dem Fußboden. Im Umkreis von 60 cm um Brausekopf bzw. Bade- oder Duschwanne müssen die Leuchten mindestens der Schutzart IP X5 (geschützt gegen Strahlwasser) entsprechen. Es ist nur der Einbau von fest installierten Verbrauchsgeräten (z.B. Boiler, Lüftungsgeräte) erlaubt, wobei die elektrischen Zuleitungen zu diesen Geräten immer senkrecht verlegt werden müssen.

Bereich 2 - 60 cm Bereich
Dieser Bereich ist eingegrenzt auf Flächen mit einer Tiefe von 60 cm vor Badewanne oder Dusche, an den Wandseiten bis zu einer Höhe von 2,25 m im Bereich der Wände ab Fußbodenoberkante. Es gelten die gleichen Anforderungen wie im Schutzbereich 1, jedoch ist die Installation von Leuchten und der Anschluss von Waschmaschinen möglich. Nicht erlaubt sind Steckdosen und Schalter. Die Leuchten müssen mindestens die Schutzart IP X4 (geschützt gegen Spritzwasser) haben. Dieser Bereich wird kleiner, wenn eine Trennwand die elektrischen Geräte vor Spritzwasser schützt.

Bereich 3 - 240 cm Bereich
Der Schutzbereich 3 beinhaltet Flächen mit einer Tiefe von 240 cm vor Schutzbereich 2, an den Wandseiten bis zu einer Höhe von 2,25 m ab Fußbodenoberkante. Steckdosen und Schalter sind dann erlaubt, wenn sie mit einer F1-Schutzeinrichtung geschützt sind und einzeln von Trenntransformatoren oder mit Schutzkleinspannung < 12 Volt gespeist werden. Auch die Installation von Verbindungsdosen ist im Bereich 3 erlaubt. Nicht erlaubt sind Leitungen, und zwar in allen Bereichen, die der Versorgung anderer Räume oder Orte dienen.

Steckdosen, auch wenn sie in die Leuchte eingebaut sind und Schalter sind in den Bereichen 0, 1 und 2 nicht zugelassen. In Leuchten eingebaute Schalter sind dagegen erlaubt, dürfen jedoch die Schutzart nicht herabsetzten. Stromkreisleitungen für die Beleuchtung können nur im Bereich 2 und im verbleibenden Raum verlegt werden.




DIN VDE 0100-701, Ausgabe 2008-10
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Räume mit Badewanne oder Dusche (IEC 60364-7-701: 2006, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-7-701:2007

Die Norm betrifft das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V in Räumen mit Badewanne oder Dusche. Sie sieht eine Raumaufteilung des Bades in vier wichtige Bereiche mit differenzierten Sicherheitsanforderungen vor:
  • Bereich 0 (B0)
    Dieser Bereich bezieht sich auf die Innenbereiche von Badewannen oder Duschen. Hier gilt der höchste Leuchtenschutzgrad IP X7 (Schutz gegen Eintauchen). Die IP-Ziffer ist auf dem Typenschild von Qualitätsleuchten angegeben.
  • Bereich 1 (B1)
    Der Bereich betrifft einen Umkreis von 60 cm um den Brausekopf von Bade- bzw. Duschwannen. Leuchten in diesem Bereich müssen dem Schutzgrad IP X5 (Schutz gegen Strahlwasser) entsprechen.
  • Bereich 2 (B2)
    Wenn Badewannen oder Duschen keine feste Trennwand haben, müssen die Leuchten in diesem Bereich die Anforderungen der Mindestschutzart IP X4 (Schutz gegen Spritzwasser ) erfüllen.
  • Bereich 3 (B3)
    In allen anderen Bereichen des Bades benötigen Leuchten keinen besonderen Schutz gegen Wasser (IP X0).

DIN VDE 0100-702, Ausgabe: 2012-03
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-702: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen