Donnerstag, 18. September 2014

Aufmaß und Abrechnung der Bauleistungen

Neben der Abnahme hat der Auftraggeber im Werkvertrag eine zweite Hauptpflicht zu erfüllen: die Vergütung der empfangenen Leistungen. Nach der Art der Vergütung werden unter Praktikern den Bauverträgen von vornherein schon Namen gegeben, wie z. B. »Pauschalvertrag« oder »Einheitspreisvertrag«.

Der überwachende Bauleiter und der Bauleiter des Auftragnehmers haben sich bei Beginn ihrer Tätigkeit über die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber auch hinsichtlich der Vergütung kundig zu machen. In der Regel enthält der Bauvertrag Festlegungen, wie die Höhe der Vergütung zu errechnen ist.

Vergütung von Bauverträgen

Eine Übersicht über die vier möglichen Vertragstypen enthält die Tabelle:
 
 
In den meisten Fällen ist die Feststellung der tatsächlich geleisteten Menge die Grundlage für die weitere Berechnungsweise. Das ist typisch beim Einheitspreisvertrag im Zusammenhang mit Mehr- und Mindermengen, aber es kann sogar beim Pauschalvertrag von Belang sein, nämlich wenn es darum geht, die Zumutbarkeitsgrenze auszuloten. Aber auch beim Stundenlohnvertrag ist die Kontrolle und Bestätigung der geleisteten Lohnstunden ein Aufmaß. Gleichermaßen muss beim Selbstkostenerstattungsvertrag gemessen und gezählt werden.

Aufmaß und Abrechnung nach VOB/C

Aufmaßerstellung ist aber nicht nur ein preisrechtlicher und betriebswirtschaftlicher, sondern vor allem ein technischer Vorgang. Sofern die VOB vereinbart wurde, gelten auch die Technischen Vertragsbedingungen des Teiles C. In den DIN-Normen sind für jedes Gewerk jeweils unter der Textziffer 5 Bestimmungen über Aufmaß und Abrechnung enthalten.
Der überwachende Bauleiter muss den Fragen der Aufmaßerstellung nicht nur wegen der bindenden Wirkung für seinen Bauherrn, sondern auch für die Nachweisführung über seine eigene Tätigkeit große Aufmerksamkeit widmen. Alle Festlegungen, Entscheidungen und Handlungen sollten sorgfältig im Bautagebuch festgehalten werden.

Laser-Distanzmessgeräte erleichtern das Aufmaß

Laser-Distanzmessgeräte beschleunigen das Aufmaß, machen es präziser und sicherer. Für die Erfassung von Bauteillängen, Innen-, Außen- und Höhenmaßen sind Laser-Distanzmesser gegenüber konventionellen Messwerkzeugen unbestritten im Vorteil – insbesondere über größere Distanzen hinweg.
So kann etwa im Innenbereich in den meisten Fällen auf eine zweite, assistierende Person verzichtet werden. Außerdem können mit Bluetooth-Geräten die digitalen Messwerte noch an Ort und Stelle verarbeitet werden. Die praktische Marktübersicht der Zeitschrift “B+B Bauen im Bestand” hilft bei der Auswahl des geeigneten Gerätes.

(Quelle: B+B Bauen im Bestand)