Montag, 19. Mai 2014

DIN 276 Kostenberechnung ist die Grundlage für zuverlässige Bauplanung

Kostenberechnung nach DIN 276
         
Die Kostenberechnung ist ein Teil der Kostenermittlung nach DIN 276. Ihr kommt, seit die HOAI sie als Grundlage für das Honorar vorsieht, eine noch höhere Bedeutung zu. Zur Berechnung der Honorare aller Grundleistungen dürfen nur noch die Ergebnisse der Kostenberechnung herangezogen werden. Die aus der Kostenberechnung bestimmten "anrechenbaren Kosten" sind wesentlicher Bestandteil der Honorarabrechnung. Somit ist das aus der Kostenberechnung ermittelte Honorar in der Regel für alle Leistungsphasen der Baumaßnahme ausschlaggebend.
 
Kostenermittlung auf Grundlage der Entwurfsplanung
 
Die Kostenberechnung ist nach HOAI eine Grundleistung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3), sie dient als Entscheidungsgrundlage über die weitere Durchführung der Entwurfsplanung. In dieser Leistungsphase wird das Planungskonzept durchgearbeitet. Für die Kostenberechnung sind die vollständigen Entwurfszeichnungen oder auch Detailzeichnungen wiederkehrender Raumgruppen relevant. Ebenso maßgeblich für die Ermittlung sind die Mengenberechnungen in Bezug auf die Kostengruppen. Wichtige Erläuterungen zur Berechnung und Beurteilung der Kosten sind ebenfalls einzubeziehen.
 
 
Kostengliederung bis zur 2. Ebene
 
Die Ermittlung der Gesamtkosten nach Kostengruppen muss in der Kostenberechnung mindestens bis zur 2. Ebene der Kostengliederung erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass die ermittelten Kosten nicht mehr so stark von den tatsächlichen Kosten abweichen, da die Informationen aus dieser Planungsphase eine wesentlich genauere Ermittlung ermöglichen als in der Kostenschätzung.
Wichtige Grundlage für die Kostenkontrolle
 
Neben Leistungsphase 3 wird die Kostenberechnung auch in Leistungsphase 7 und 8 nach HOAI für die Kostenkontrolle herangezogen. Die Informationen aus der Kostenberechnung werden mit den anderen Kostenermittlungsarten (Kostenschätzung, Kostenanschlag) verglichen. In Leistungsphase 8 erfolgt die Kostenkontrolle durch Prüfung der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung.