Montag, 15. August 2011

Schutz bei Privatverkauf !!

Als Privat Verkäufer stellt so mancher seine Artikel bei eBay & Co. ein, ohne auf den Wichtigen Satz zu achten:

Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie.

Dann wundert man sich das Artikel zurückkommen, oder gar Garantie verlangt wird weil der Artikel als Neu angeboten wurde!
Um sich vor Ärger als Privatverkäufer zu schützen, sollte dieser Satz bei allen Auktionen genannt werden, außer es wird eine Rücknahme oder Garantie als Privatverkäufer ausdrücklich angeboten.


Der Satz  Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie, besagt nach dem § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes nämlich folgendes:

 
mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht.