Sonntag, 21. August 2011

Leistungsphasen nach HOAI

Die Leistungsphasen

Die Leistungsphasen bestehen aus aufeinander aufbauenden und in sich abgeschlossenen Aufgabenbereichen. Es werden 9 Leistungsphasen unterschieden:
Überblick: Leistungsphasen
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2: Vorplanung
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

In der Regel übernehmen Architekturbüros alle Leistungsphasen, also LP 1-9. Einzelne Architekten haben sich jedoch darauf spezialisiert ein Projekt nur bis zur Genehmigung zu betreuen, das sind die LP 1-4. Andere wiederum übernehmen nur die Ausführungsplanung und Realisierung, das sind die LP 5-9. Dies sind höchst spezialisierte Architekturbüros, deren Vorteil in ihrer hohen Fachkenntnis liegt. Leider hat diese Spezialisierung auch einen Nachteil, denn ein ausführendes Büro kennt den Entwurf und seine Entwicklung nicht so gut, wie der Entwurfverfasser. Da dieser Entwurfverfasser kein weiteres Honorar mehr erhält, ist die spätere Zusammenarbeit zwischen ausführendem Architekt und Entwurfsverfasser in er Regel nicht so gut.



Leistungsphase 1: Die Grundlagenermittlung

In der Leistungsphase 1 erstellt der Architekt die Grundlagen für Ihre konkretere Planung. Es erfolgt z. B. die Abfrage Ihrer baulichen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten, eine gemeinsame Begehung des Grundstückes, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Festlegung der weiteren Fachplaner und schließlich die Zusammenfassung der ersten Beratungen.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 3%.

Leistungsphase 2: Die Vorplanung

In der Leistungsphase 2, der Vorplanung, erstellt der Architekt skizzenhaft einen Vorentwurf Ihres Hauses. In den Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen sind schon viele Ihrer Vorstellung enthalten. Raumfunktionen, Raumgrößen sowie die Gestallt des Hauses sind ansatzweise zu erkennen. Hinzu kommt eine erste Kostenschätzung, sowie die Klärung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den Behörden.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 7%.

Leistungsphase 3: Die Entwurfsplanung

Leistungsphase 3 beinhaltet das Durcharbeiten des Planungskonzepts und das stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf.
Das Resultat ist die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z. B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichnungen in Maßstäben von 1:100 oder 1:50. Des weiteren führt der Architekt Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. In dieser Phase erfolgt auch eine Kostenberechnung nach DIN 276 und die Kostenkontrolle durch den Vergleich dieser Kostenberechnung mit der ersten Kostenschätzung. Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 11%.

Leistungsphase 4: Die Genehmigungsplanung

Zu den Aufgaben der Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung, gehört das Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen, der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, das Einreichen dieser Unterlagen und das führen noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden. Letztlich sind noch Planungsunterlagen zu vervollständigen und anzupassen.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 6%.

Leistungsphase 5: Die Ausführungsplanung

In der Leistungsphase 5 wird die Ausführung vorbereitet. Die Leistungen sind hier:
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
Die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1.
Das Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung.
Das Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 25%.

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

Leistungsphase 6 hat das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und das Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung ebenfalls Beteiligten zum Inhalt.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 10%.

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 7 sieht die folgenden Aufgaben vor:
Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen, Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken, Verhandlung mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung und Mitwirken bei der Auftragserteilung.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Mitwirkung bei der Vergabe beträgt 4%.

Leistungsphase 8: Objektüberwachung

Leistungsphase 8 wird auch als die Objektüberwachung bezeichnet. Hier vollzieht sich der eigentliche Hausbau. Besonderes Gewicht liegt hier auf der Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, des Zeitplanes, der Ausführung von Tragwerken, von Fertigteilen und Detailkorrektur und der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Weitere notwendige Leistungen sind:

- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
- Aufstellen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) und Führen des Bautagebuches.
- Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen und Abnahme aller Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln.
- Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung nach DIN 276.
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme.
- Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, - zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle.
- Auflisten der Gewährleistungsfristen.
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im - Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
- Der Anteil am Gesamthonorar für diese Tätigkeiten beträgt 31%.

Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

Leistungsphase 9 dient der Betreuung des fertigen Objekts. Ihr Architekt nimmt dazu eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch. Im Falle auftretender Mängel überwacht die veranlasste Mängelbeseitigung. Auch wirkt er bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit, die sie erst nach Ablauf der Gewährleistung auszahlen müssen. Für die Dokumentation ihres Hauses stellt der Architekt Ihnen alle zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zusammen.
Anteil am Gesamthonorar: 3%