Dienstag, 20. April 2010

Sind Bachelor-Abschlüsse in Baden-Württemberg voll anerkannt?

Werden Bachelor-Abschlüsse anerkannt? AiP

Aktuell nach dem derzeitigen Architektengesetz ist die Voraussetzung für die Eintragung als Architekt/in im Praktikum ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur mit einem technischhem Grundstudium.

Nach EU-Regelung (Berufsanerkennungsrichtlinie), ist jener berufsbefähig, der ein mindesetens vierjähriges Vollzeitstudium erfolgreich abgeschlossen hat. Keinen berufsqualifizierenden Abschluss stellt demnach ein nur drei jähriges Studium in der Fachrichtung Architektur dar (Bachelor), sodas keine Eintragung als Architekt im Praktikum erfolgt.

Als sicher kann aber prognostiziert werden, dass im novellierten Architektengesetz, mit dessen Inkrafttreten nicht vor dem Herbst 2010 zu rechnen ist, eine Übergangsvorschrift aufgenommen wird. Die ist für Studierende, die vor dem Inkrafttreten des neuen Architektengesetzes in den Studiengängen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit einer kürzeren als einer vierjährigen Studienzeit begonnen haben, interessant. Für Absolventen dieser kürzeren Studiengänge wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit im Rahmen einer solchen zeitlich befristeten Übergangsregelung eine Eintragung in die Architektenliste ermöglicht werden.

Verbindliche Aussagen können erst dann gemacht werden, wenn das Architektengesetz vom Landtag in seiner endgültigen Fassung verabschiedet wurde.






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